Auslieferungsprovision

Auslieferungsprovision
Aus|lie|fe|rungs|pro|vi|si|on 〈[-vi-] f. 20Provision für den Kommissionär (auch wenn das Geschäft nicht ausgeführt worden ist)

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Auslieferungsprovision — Auslieferungsprovision, die ortsgebräuchliche oder vereinbarte Entschädigung, die der Kommissionär (s. d.), auch wenn das ihm aufgetragene Geschäft gar nicht zur Ausführung gekommen ist, fordern kann (Deutsches Handelsgesetzbuch, § 396) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Auslieferungsprovision — dem ⇡ Kommissionär zu zahlende Vergütung für Empfang, Verwahrung und Auslieferung der Waren. Mangels besonderer Abrede nur zahlbar, wenn ein entsprechender ⇡ Handelsbrauch besteht (§ 396 HGB) oder die Ausführung des Geschäfts aus einem in der… …   Lexikon der Economics

  • Ortsgebrauch — (Ortsüblichkeit, Ortsgewohnheit), Rechtssätze, die an einem Orte bezüglich bestimmter Rechtsverhältnisse auf Grund eines Gewohnheitsrechtes in Anwendung kommen. Derartige Ortsgebräuche treten ergänzend da ein, wo das Gesetz keine diesbezüglichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”